ROMASPORTS Sport- u. Eventmarketing

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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen
der ROMASports Agentur für Sport- und Eventmarketing

1. Allgemeines
Für sämtliche Leistungen (Betreuung des Kunden, Konzeption, Organisation und Planung von Veranstaltungen, Ausrichtung von Talentfördertrainingseinheiten , Fussballcamps, Junior Soccer Days und der Vermittlung von Leistungen Dritter) zwischen dem Kunden und
ROMASPORTS Agentur für Sport- und Eventmarketing, vertreten durch Herrn Robert Majcen (nachfolgend ROMASPORTS genannt), gelten ausschließlich diese “Allgemeinen
Geschäftsbedingungen”.
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von ROMASPORTS ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer
Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.


2. Vertragsabschluss
Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist das jeweilige Event-Angebot, in dem alle
vereinbarten Leistungen (kompletter Leistungsumfang) sowie Vergütung festgehalten werden. Die Angebote der Agentur sind freibleibend.


3. Event Leistungsumfang
(a). Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen
Auftragsbestätigung. Nebenabreden oder Änderungen, die den Umfang der vertraglichen
Leistungen verändern, bedürfen der Schriftform.
(b). Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des
Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt ROMASPORTS dem Kunden unverzüglich mit.
Soweit durch Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht – Aufgrund dieser Abweichungen – dem Kunden kein Kündigungsrecht zu.
ROMASPORTS ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Kunden Teile des
Veranstaltungsablaufes in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern.
(c). Soweit, ROMASPORTS Verträge zur Durchführung einer Veranstaltung mit Dritten
schließt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluß im Namen und mit der Vollmacht des Kunden.
Dies betrifft insbesondere die Anmietung von Räuman, den Abschluß von Verträgen im
Gastronomiebereich, sowie den Abschluß von Verträgen mit Künstlern & Co.


4. Event – Leistung und Honorar
(a). Wenn nicht anders vereinbart, entsteht der Entgeltanspruch von ROMASPORTS für jede
einzelne Leistung, sobald diese erbracht ist.
(b). ROMASPORTS ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse in vereinbarter Höhe zu verlangen.
(c). Kostenvoranschläge von ROMASPORTS sind grundsätzlich unverbindlich.


5. Präsentation und Angebot
Erhält ROMASPORTS nach der Teilnahme an einer Präsentation oder nach Abgabe eines
Angebotes keinen Auftrag, so verbleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere deren
Inhalt im Eigentum von ROMASPORTS. Der Kunde ist nicht berechtigt – in welcher Form
auch immer – diese weiter zu nutzen.

6. Eigentumsrecht und Urheberschutz
(a). Alle Leistungen von ROMASPORTS (z.B. Ideen, Konzepte für Veranstaltungen, etc.)
auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum von ROMASPORTS. Der Kunde erwirbt
durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne
gegenteilige Vereinbarung mit ROMASPORTS darf der Kunde die Leistungen von
ROMASPORTS nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen.
(b). Änderungen von Leistungen durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von ROMASPORTS und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
(c). Für die Nutzung von Leistungen von ROMASPORTS, die über den ursprünglich
vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese
Leistung urheberechtlich geschützt ist – die Zustimmung von ROMASPORTS erforderlich.
Dafür steht ROMASPORTS und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

7. Kündigung
(a). Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit ROMASPORTS jederzeit zu
kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Kunden jedoch zur Zahlung der vereinbarten Honorare bzw. Schon erbrachter Vorleistungen nach folgender wenn nicht anders vereinbarter Staffelung:
bis zu 6 Monaten vor dem Veranstaltungstermin
= 25 % des vereinbarten Honorars
bis zu 3 Monaten vor dem Veranstaltungstermin
= 50 % des vereinbarten Honorars
ab 3 Monaten vor dem Veranstaltungstermin
= 100 % des vereinbarten Honorars
(b). Der Grund zur Außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt hiervon
unberührt. Dieses Recht steht ROMASPORTS insbesondere dann zu, wenn das vereinbarte Honorar durch den Kunden nicht zum Fälligkeitszeitpunkt gezahlt wird.
(c). Ferner wenn, trotz Aufforderung, Budgetleistungen im Rahmen der vertraglichen Abrede nicht gezahlt werden.

8. Widerrufsbelehrung
(a). Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
ROMASPORTS Sport- und Eventmarketing
Herr Robert Majcen
Danziger Strasse 17
35415 Pohlheim
(b). Widerrufsfolgen
In Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren und ggf. Gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist.
Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene
Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.
Paketversandfähige Sachen (Waren) sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten Ware entspricht und wenn der Preis der zurücksendenden Sache (Ware) einen Betrag von 100,- Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache (Ware) zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

9. Haftung
(a). ROMASPORTS verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und sorgfältigen
Auswahl und Überwachung der Leistungsträger nach den Sorgfaltspflichten eines
ordentlichen Kaufmanns
(b). Die Haftung von ROMASPORTS richtet sich ausschließlich nach den schriftlichen
Vereinbarungen der Parteien. Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche – auch Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch ROMASPORTS, durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Hiervon
ausgenommen sind bei Verträgen mit Verbrauchern Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(c). Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, das ein Schadensersatzanspruch
gegen ROMASPORTS der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das
vereinbarte Honorar beschränkt ist.
(d). Soweit ROMASPORTS im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung
Schadensersatzansprüche gegen Dritte zustehen, tritt ROMASPORTS derartige
Ersatzansprüche auch an den Kunden ab, sofern dieser die Abtretung derartiger künftiger
Ansprüche annimmt. In einem solchen Fall stehen dem Kunden gegen ROMASPORTS keine weiteren Ansprüche zu. Der Kunde ist berechtigt, derartige Ansprüche auf eigene Kosten durchzusetzen.
(e). Der Kunde (Veranstalter) verpflichtet sich, für die Veranstltung eine Veranstalterhaftpflicht abzuschließen.

10. Zahlung
(a). Rechnungen von ROMASPORTS sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als vereinbart.
(b). Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen
aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

11. Gewährleistung und Schadensersatz
(a). Der Kunde hat Reklamationen unverzüglich ( innerhalb von drei Werktagen nach Leistung durch ROMASPORTS) schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Schadensersatz zu.
(b). Schadensersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluß, mangelhafter oder unvollständiger Leistung oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von ROMASPORTS beruhen. Hiervon ausgenommen sind bei Verträgen mit Verbrauchern Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

12.Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Kunden und ROMASPORTS und auf die Frage eines
zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich
deutsches Recht anzuwenden.

13. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar und unmittelbar zwischen ROMASPORTS und dem
Kunden ergebenden Streitigkeiten wird Giessen vereinbart.

14. Nebenabreden / Schriftform
(a). Die Vertragsparteien vereinbaren strenge Vertraulichkeit über alle sich aus dem
Geschäftsverkehr ergebenen Kenntnisse gegenüber Dritten, auch nach Beendigung des
Vertragsverhältnisses.
(b). Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
(c). Sollte eine oder mehrere in diesem Vertrag getroffene Vereinbarung rechtlich unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im übrigen nicht berührt.
(d). Ansprüche und sonstige Ansprüche aus diesem Vertrag können von dem Kunden nur
unter vorheriger schriftlicher Zustimmung von ROMASPORTS abgetreten werden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung Daten gespeichert werden.
Stand Januar 2017